Startseite › Häufige Fragen der Modulbesitzer
Häufige Fragen der Modulbesitzer
Stand: 28.10.2026
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Modulbesitzer am häufigsten stellen. Bitte lesen Sie zuerst hier nach, bevor Sie uns schreiben.
Vorab: So erreichen Sie uns
Wir betreuen sehr viele Modulbesitzer. Jede Einzelbearbeitung kostet Geld, und diese Kosten mindern am Ende Ihre Auszahlung. Deshalb halten wir die Kommunikation bewusst einfach und kostensparend:
- Nur per E-Mail an module@sonnenverwalter.de. Telefon oder Besuche bieten wir nicht an.
- Reaktionszeit: Wir bearbeiten Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Das kann einige Tage dauern. Abends und am Wochenende gibt es keinen Bereitschaftsdienst.
- Eine Nachricht je Anliegen genügt. Bitte haken Sie nicht nach. Mehrere Nachrichten beschleunigen nichts, sie verdoppeln nur den Aufwand.
- Ihre Daten ändern Sie selbst im Portal, zum Beispiel Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung. Dafür müssen Sie uns nicht schreiben.
A. Allgemein
Wer ist die Sonnenverwalter?
Die Sonnenverwalter GmbH & Co. KG ist ein eigenständiges Unternehmen. Wir haben Teile an PV-Anlagen übernommen und bauen den Betrieb mit neuen Verträgen mit allen Beteiligten neu auf.
Ist die Sonnenverwalter die Rechtsnachfolgerin der Energiegewinner eG?
Nein. Wir haben keine Verträge, Darlehen oder Verpflichtungen der Energiegewinner eG übernommen.
Warum bekomme ich Post von Ihnen?
In einer der Solaranlagen befinden sich Module, die Ihnen gehören. Wir informieren Sie, wie es mit diesen Modulen weitergeht.
B. Alte Verträge, Anteile und Daten bei der Energiegewinner eG
Für alles in diesem Abschnitt ist allein der Insolvenzverwalter zuständig, Herr Rechtsanwalt Amelung. Wir geben dazu keine Auskünfte.
Übernehmen Sie meinen alten Vertrag?
Nein. Ihre Verträge mit der Energiegewinner eG gehen nicht auf uns über. Sie liegen uns nicht vor und stehen deshalb auch nicht im Portal.
Was ist mit meinen Genossenschaftsanteilen, Darlehen, offenen Raten oder Zinsen?
Das betrifft nur die Energiegewinner eG. Bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter.
Was ist mit Erträgen und Zahlungen bis einschließlich 2024?
Abrechnungen und Zahlungen der Energiegewinner eG seit dem Insolvenzantrag liegen beim Insolvenzverwalter. Wir haben dazu keine Informationen.
Das alte Mitgliederportal ist gesperrt. Wie sichere ich meine Daten?
Das Mitgliederportal gehört zur Energiegewinner eG. Nach unserem Kenntnisstand ist es wegen einer Sicherheitslücke in der verwendeten Software (PHP) gesperrt. Wir betreiben es nicht und können es nicht freischalten. Bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter.
Machen Sie noch etwas für die Energiegewinner eG?
Nur eine Sache: Wir erstellen im Auftrag des Insolvenzverwalters die Abrechnung für das Jahr 2025.
C. Ihre Daten im Portal
Wie ändere ich meine Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung?
Selbst im Portal. Melden Sie sich an und ändern Sie Ihre Angaben dort. Eine E-Mail an uns ist dafür nicht nötig.
Kann mein Ehepartner auch einen Zugang bekommen?
Einen Zugang erhält nur, wer selbst Module besitzt. Jede Person meldet sich mit ihrer eigenen E-Mail-Adresse an.
D. Ihre Module
Wem gehören die Module?
Ihnen. Ihre Module sind Ihr Eigentum. Sie können frei darüber verfügen und sie zum Beispiel auch abholen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Es bieten sich vor allem zwei Möglichkeiten an:
- Verpachten: Sie verpachten uns Ihre Module mit einem neuen Modulpachtvertrag (siehe Abschnitt E).
- Verkaufen: Wenn Sie sich ganz von Ihren Modulen trennen möchten, können wir uns grundsätzlich vorstellen, sie Ihnen zum aktuellen Marktpreis abzukaufen. Schreiben Sie uns dazu einfach, dass Sie Interesse haben.
E. Der neue Modulpachtvertrag
Was ist der Modulpachtvertrag?
Ein ganz neuer Vertrag zwischen Ihnen und der Sonnenverwalter. Sie verpachten uns Ihre Module, und wir betreiben sie in der Anlage weiter.
Wann bekomme ich das Angebot?
Sobald wir für die PV-Anlage mit Ihren Modulen die neuen Verträge für den Betrieb mit den bisherigen Vertragspartnern abgeschlossen haben, etwa mit den Dacheigentümern. Wir melden uns von selbst bei Ihnen. Sie müssen nichts tun.
Kann ich den Vertrag ändern oder nachverhandeln?
Nein. Der Vertrag ist bewusst für alle Modulbesitzer gleich. Durch diese hohe Standardisierung können wir die Anlagen kostengünstig betreiben, und das kommt Ihrem Ertrag zugute.
Muss ich das Angebot annehmen?
Nein. Das entscheiden Sie selbst.
F. Anlagen, die nicht übernommen werden
Werden alle Anlagen übernommen?
Wahrscheinlich nicht. Manche Anlagen sind technisch in schlechtem Zustand, die Reparatur lohnt sich nicht, oder die alten Verträge machen einen Weiterbetrieb unwirtschaftlich.
Woher weiß ich, ob meine Anlage übernommen wird?
Wenn wir Ihre Anlage nicht übernehmen, teilen wir Ihnen das mit.
Was passiert dann mit meinen Modulen?
Die Anlage bleibt beim Insolvenzverwalter. Er entscheidet, was damit geschieht. Bitte wenden Sie sich dann direkt an ihn.
G. Abrechnung und Auszahlung
Wie bekomme ich die Abrechnung 2025?
Ausschließlich über das Portal. Einen Versand per Post oder E-Mail gibt es nicht. Wir erstellen sie im Auftrag des Insolvenzverwalters.
Und ab 2026?
Für die übernommenen Anlagen rechnen wir direkt mit Ihnen ab, ebenfalls über das Portal. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich, ohne Zwischenstände oder Abschläge.
Wie sieht die neue Abrechnung aus?
- eine Abrechnung für jede Anlage einzeln
- keine Aufteilung nach Monaten
- ein einziger Auszahlungsbetrag, keine Aufteilung in „Rate“ und „Zinsen“ mehr
Warum stehen dort keine Raten und Zinsen mehr?
Weil der neue Vertrag kein Ratenkredit ist. Sie erhalten eine Pacht für Ihre Module.
Was brauche ich für eine Auszahlung?
Ihre im Portal bestätigte Bankverbindung. Ohne bestätigte Bankverbindung können wir keine Zahlungen leisten.
Muss ich meine Abrechnungen sichern?
Nein, das müssen Sie nicht. Solange Ihr Zugang besteht, liegen Ihre Abrechnungen und Verträge mit der Sonnenverwalter im Portal. Wenn Sie möchten, können Sie sie zusätzlich bei sich speichern.
Ihre alten Daten bei der Energiegewinner eG sichern Sie bitte dort, denn das alte Mitgliederportal wird abgeschaltet. Zuständig dafür ist der Insolvenzverwalter.
H. Betrieb der Anlagen und Einspeisewerte
Warum zeigt das Portal für manche Monate keine oder kaum Einspeisung?
- Wir übernehmen derzeit den technischen Betrieb der Anlagen. Das dauert zum Teil noch an.
- Unter der Energiegewinner eG liefen viele Anlagen nur im Notbetrieb. Wir binden sie jetzt ein, arbeiten sie auf und reparieren sie, wo nötig.
- Bei mehreren Anlagen fällt dabei zeitweise die Datenübertragung aus. Fehlende Werte im Portal bedeuten deshalb nicht automatisch, dass die Anlage keinen Strom erzeugt hat.
Was tun Sie, wenn eine Anlage ausfällt?
Wir nehmen alle Anlagen Schritt für Schritt wieder vollständig in Betrieb. Fällt eine Anlage aus, erfassen wir das direkt und ergreifen die nötigen Maßnahmen.
Soll ich Sie auf fehlende Werte hinweisen?
Bitte nicht. Gehen Sie davon aus, dass wir alles tun, um Ihre Anlage am Laufen zu halten. Ausfälle erfassen wir selbst.
I. Wer ist wofür zuständig?
| Thema | Zuständig |
|---|---|
| Fragen zum Portal der Sonnenverwalter | Sonnenverwalter: module@sonnenverwalter.de |
| Neuer Modulpachtvertrag, Verkauf der Module | Sonnenverwalter: module@sonnenverwalter.de |
| Abrechnung 2025 und ab 2026 | Sonnenverwalter: module@sonnenverwalter.de |
| Änderung von Telefon, E-Mail, Anschrift, Bankverbindung | Selbst im Portal |
| Alte Verträge, Darlehen, Zahlungen bis 2024 | Insolvenzverwalter |
| Genossenschaftsanteile, Mitgliedschaft | Insolvenzverwalter |
| Altes Mitgliederportal, Datensicherung dort | Insolvenzverwalter |
| Anlagen, die wir nicht übernehmen | Insolvenzverwalter |
